Ziele des Vereins

Der Verein verfolgt folgende Ziele:

    • zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet der Havel in der Region Berlin-Potsdam beizutragen,
    • jede Art von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der dortigen Gebiete des europäischen Netzes „Natura 2000“ abzuwehren,
    • einem Rückgang der Bestände wildlebender Vogelarten entgegen zu wirken sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume wildlebender Vogelarten zu fördern,
    • die Einbeziehung u.a. der gesamten Insel Imchen sowie geeigneter Teilflächen der Insel Schwanenwerder (einschließlich der sie umgebenden Röhrichtbestände und Verlandungsbereiche), des ehemaligen Don-Bosco-Heims am Großen Wannsee, des Teufelsbergs sowie weiterer geeigneter Flächen in die angrenzenden und zu erweiternden FFH-Gebiete „Grunewald“ und „Pfaueninsel“ sowie die Vogelschutzgebiete „Westlicher Düppeler Forst“ und „Grunewald“ und damit in das europäische Netz „NATURA 2000“ zu fördern,
    • die weitere Unterschutzstellung schutzwürdiger und schutzbedürftiger Flächen in der Havel-Region als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete zu unterstützen,
    • die Begründung öffentlichen Straßenlandes mit Straßenbäumen zu fördern sowie die Erhaltung und fachgerechte, schonende Pflege von Straßenbäumen sicherzustellen,
    • außerhalb des öffentlichen Straßenlandes einen wirkungsvollen Schutz erhaltenswerter Baumbestände durchzusetzen und schädliche Einwirkungen auf den Baumbestand sowie die Umwandlung von Wald zu verhindern und hierdurch Lebensräume wildlebender Tiere zu erhalten und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten,
    • den Schutz der nicht erneuerbaren Ressource Boden im Interesse der natürlichen Funktionen des Bodens als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen zu fördern sowie der Bodenversiegelung entgegen zu wirken,
    • ein Fortschreiten der Zersiedelung der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft Havel und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie der Sichtbeziehungen -achsen (Insbesondere auch im Bereich des UNESCO-Weltkulturerbes „Schlösse rund Gärten in Potsdam und Berlin“ und der dazugehörigen Pufferzone aufzuhalten,
    • den Schutz der Flussgebietseinheit Havel als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen voranzutreiben sowie Verschlechterungen der Gewässerqualität und unnötigen, insbesondere lärmintensiven Benutzungen des Gewässers entgegen zu wirken,
    • der Verlärmung des Naturraumes Havel in der Region Berlin-Potsdam durch Verkehrslärm (Luftverkehr, Straße, Schiene, Schifffahrt), Vorhaben und Tätigkeiten entgegenzuwirken und eine verstärkte Ausweisung geeigneter Flächen als „ruhige Gebiete“ im Lärmaktionsplan zu erzielen.

Diese Ziele werden insbesondere verwirklicht durch:

  • Partizipation am Prozess der politischen Willensbildung sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene, insbesondere durch Einflussnahme auf Mitglieder von Parlamenten und Bezirksverordnetenversammlungen,
  • die Einflussnahme auf die nationale und europäische Verwaltung im Interesse eines effektiven Vollzugs des europäischen, deutschen und Berliner Umweltrechts,
  • durch Wahrnehmung von Beteiligungsrechten bei umweltrelevanten Planungen (z. B. Bauleitplanung, Landschafts- und Regionalplanung etc.) sowie bei der Zulassung umweltrelevanter Vorhaben,
  • Nutzung sämtlicher publizistischer Möglichkeiten für die unter Absatz 1 genannten Ziele des Umwelt- und Naturschutzes,
  • durch Information der Öffentlichkeit über drohende Gefährdungen der Umwelt sowie die Tätigkeit des Vereins zur Erreichung der oben genannten Zwecke,
  • durch Vorträge, Führungen und Verbreitung von Informationsmaterial sowie durch Unterhaltung und Pflege einer Homepage und
  • durch Finanzierung von Projekten, die der Beförderung der oben genannten Zwecke dienen, wie z. B. der Übernahme von Baumpatenschaften, der Durchführung einer Biotop-Kartierung, der Beauftragung von Baumgutachten, der Unterstützung konkreter Schutzmaßnahmen für bedrohte Tierarten etc.

Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und er strebt keinen eigennützigen Gewinn; etwaige Überschüsse werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.